Schadensersatz für einen "Zivi"?
Bundesrepublik Deutschland verklagt Gemeinde Albbruck.
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KREIS WALDSHUT (mhe). Die Bundesrepublik Deutschland hat die Gemeinde Albbruck verklagt. Das Verwaltungsgericht Freiburg wird demnächst zu entscheiden haben, ob Albbruck dem Bundesamt für den Zivildienst Schadensersatz für den dauerhaften Gesundheitsschaden eines 1998 in der Gemeinde eingesetzten Zivildienstleistenden zahlen muss.
Das Verfahren Bundesrepublik Deutschland gegen Gemeinde Albbruck ist unter dem Aktenzeichen 6K 1867/01 beim Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Ein Termin für die Verhandlung steht aber noch nicht fest, so ...