Säge soll mittags schweigen
Tourismusausschuss soll noch über die Neufassung der Umweltschutzverordnung beraten.
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SCHLUCHSEE. Eine kommunale Polizeiverordnung bietet bislang die gesetzliche Grundlage dafür, dass in ausgewiesenen Lärmschutzzonen in der Gemeinde der Rasenmäher zumindest in der Mittagszeit eine Ruhepause verdient hat und auch andere lärmverursachende Geräusche von 13 bis 15 Uhr und von 21 bis 7.30 Uhr unterbleiben müssen. Einen Entwurf der neuen Umweltschutzverordnung nahm der Gemeinderat am Dienstag zur Kenntnis, verwies diesen jedoch zur Vorabberatung in den Tourismusausschuss.
Um weiter eine rechtliche Handhabung für das Verbot der Verursachung von Lärm in festgelegten Ruhezeiten schaffen zu können, muss jetzt eine Anpassung an die ...