Ungültige Bebauungspläne

Sachlich ändert das Fehlen des Datums nichts am Inhalt

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Zum Bericht "50 alte Bebauungspläne plötzlich ungültig" (BZ vom 10. Oktober).

Dieser Lapsus hat ja nun wohl das Format eines veritablen Skandals. Aus vielerlei Hinsicht. Zunächst wäre es sicher auch heute noch möglich, das Datum der Unterschrift des damaligen Baubürgermeisters festzustellen und gegebenenfalls nachzutragen. Denn nicht mit dem Datum, sondern seiner Unterschrift hat er als letzte Instanz die Pläne genehmigt.

Sachlich ändert das Fehlen des Datums nichts am Inhalt, also dem städtebaulichen Willen der Pläne. Wenn es jetzt einem Anwalt – ganz sicher aus Eigeninteresse – gelungen ist, die Absicht der Pläne mit diesem formalen Fehler auszuhebeln, so ist dies juristischer Fundamentalismus, der jeden Ermessensspielraum ausklammert und dogmatisch die Konsequenzen, die groteske Unverhältnismäßigkeit zwischen Formalie und Wert und deren Folgen, ignoriert.

Man stelle sich einmal die Größenordnung städtischer Fläche vor, die 50 Bebauungspläne umfassen und deren Entstehungsgeschichte und Arbeitszeit. Dies hieße ja, dass die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes jahrelang für den Papierkorb gearbeitet haben. Einerseits der finanzielle Schaden, andererseits der Verzicht auf die städtebauliche und politische Intention dieser Pläne! In den Plänen wird doch ein Prozess demokratischer Stadtplanung dokumentiert, der nicht durch ein fehlendes Komma zunichtegemacht werden kann.

Gut, Jahrzehnte wurde offenbar in den betroffenen Gebieten nach dem Plan gebaut, bis ein Anwalt kam, der eben genau die lebensqualitative Intention der damaligen Bebauungsdichte unterlaufen wollte. Unglücklicherweise deckte sich dies mit der wesentlich durch die "Völkerwanderung" veränderten Bevölkerungspolitik – nicht Lebensqualität der Einwohner, sondern Verdichtung ist das Motto auch der Stadtplaner. Und es ist leider Illusion, dass der §34 Schlimmeres verhütet. Ein abschreckendes Beispiel finden wir in St. Georgen – Blumenstraße/Pfädle. Hier wurden die Einwände der Anlieger – die BZ berichtete – gegen eine zu massive Verdichtung und den Verstoß gegen den Bebauungsplan mit dem Hinweis zurückgewiesen, der Bebauungsplan sei wegen eines Formfehlers nicht mehr gültig und man baue nun – auf Teufel komm raus – nach der zur Zeit geltenden städtebaulichen Ideologie, der leider auch von den Grünen nicht widersprochen wird. "St. Georgen – unser Dorf muss dichter werden". Rolf Schädler, Freiburg
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