Risiko weiterer Taten nicht absehbar
Am dritten Verhandlungstag im Prozess um den Totschlag bei der Dammenmühle wird der psychiatrische Sachverständige gehört.
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LAHR. Im Prozess um den Totschlag bei der Dammenmühle ist am dritten Verhandlungstag der rechtsmedizinische sowie der psychiatrische Sachverständige gehört worden. Seiner Ansicht nach ist der 46 Jahre alte Angeklagte trotz einer schweren Persönlichkeitsstörung schuldfähig.
Das Gutachten erkannte einen Hang zu Straftaten und sieht die Kriterien für eine Sicherungsverwahrung erfüllt. Die charakterliche Veranlagung zum Täter ist nach Ansicht des Gutachters Christian Rohner, ...