Risiken mit Vollkasko

Ein Entführungsopfer im Ausland muss die Rettungsaktion nicht selbst bezahlen – bis jetzt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Wenn Bürger im Ausland entführt und bedroht werden, muss der Staat alles ihm Mögliche unternehmen, sie zu befreien – mit Geld oder, wenn dies möglich ist und Erfolg verspricht, auch mit Gewalt. Etwas anderes ist es, ob sich die Befreiten hinterher an den Kosten ihrer Rettung beteiligen müssen. Ja, sagt das Auswärtige Amt. Nein, sagt nun ein Gericht. Das Gesetz sei dafür nicht gedacht – ein Urteil, so plausibel wie unbefriedigend.

Im Konsulargesetz steht zwar eindeutig: "Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet." Nur hat der Gesetzgeber mit diesem Empfänger Menschen gemeint, die sich am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel