Richter rütteln nicht am Müllsystem
Verwaltungsgericht Freiburg sieht Satzungen der Abfallwirtschaft innerhalb des Ermessensspielraums, der dem Landkreis zusteht.
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LÖRRACH. Das Urteil steht zwar noch aus; die Tendenz ist nach der Verhandlung aber klar: Das Verwaltungsgericht Freiburg wird an den Satzungen zu Abfallwirtschaft und Müllgebühren, die seit 2005 im Landkreis Lörrach gelten, kaum rütteln und diverse Klagen höchstwahrscheinlich abweisen. Der Ermessungsspielraum des Kreises bei der Organisation des Müllsystems sei zu respektieren, befand das Gericht gestern. Am nächsten Dienstag wollen die Richter ihren Beschluss verkünden.
Insgesamt zehn Klagen gegen Vorauszahlungs- und Gebührenbescheide wurden vor der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts gemeinsam verhandelt, darunter auch jene, die von Kritikern des Systems um den Schönauer Josef Schumacher getragen wird. Die so genannten Müllrebellen, ...