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Nur kurz konnte sich ein Autofahrer aus Freiburg über seinen Freispruch von einer Trunkenheitsfahrt mit 1,34 Promille freuen. Das Amtsgericht Freiburg hatte im Oktober 2009 entschieden, dass die kurz vor Mitternacht entnommene Blutprobe ohne Anordnung eines Richters stattgefunden hatte und deshalb nicht verwertbar sei. Das Landgericht ...