Richter kippen Lockdown in NRW

Einschränkungen für den ganzen Kreis sind unverhältnismäßig / Maskenpflicht gilt im Südwesten und anderen Ländern weiter.  

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(dpa/BZ). In Nordrhein-Westfalen haben Richter die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Lockdown für den gesamten Kreis nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies sei nicht verhältnismäßig. Indes hat Kanzlerin Angela Merkel einer Abschaffung der coronabedingten Maskenpflicht in Geschäften eine Absage erteilt. Sie hat dabei breite Unterstützung aus Parteien und zahlreichen Ländern – auch aus Baden-Württemberg.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte zu seinem Eilbeschluss, den Corona-Lockdown im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug zu ...

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