Richter halten Hartz IV für zu gering
Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserungen bei Sozialleistungen / Ansparung für größere Haushaltsgeräte soll möglich sein.
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KARLSRUHE. Die im Jahr 2010 neuberechneten Hartz-IV-Sätze entsprechen "derzeit noch" den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Das entschied jetzt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Dienstag bekanntgemachten Beschluss. Allerdings werden Verbesserungen bei der Finanzierung von größeren Haushaltsgeräten gefordert.
Im Februar 2010 hatte Karlsruhe die bis dahin geltenden Hartz-IV-Sätze beanstandet. Ihre Höhe liege zwar nicht offensichtlich unterhalb des Existenzminimums. Allerdings forderte das Gericht eine transparente Neuberechnung, vor ...