Immobilienmakler dürfen von Interessenten in den meisten Fällen keine Gebühr dafür kassieren, dass sie das Objekt eine gewisse Zeit lang exklusiv für sie reservieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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Eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteilige die Kunden unangemessen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Die Rede ist von einer Gebühr, die Immobilienmakler bei der Reservierung eines Objektes bislang in einigen ...