Ortenau

Rentner wurde aus Hunger zum Dieb – schuldunfähig freigesprochen

BZ-Plus Ein Rentner musste sich wegen räuberischen Diebstahls – seine Begründung: Hunger – vor Gericht verantworten. Wegen Schuldunfähigkeit wurde er freigesprochen.  

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Als Druckmittel führte der Mann bei einem Diebstahl einen Gummihammer mit. (Symbolbild) Foto: Heidi Foessel
Weil ein Rentner die Rente aus bis heute unerfindlichen Gründen zeitweise nicht erhielt, hat er im Sommer 2016 drei Diebstähle begangen. Da er in einem Fall einen Gummihammer als Druckmittel einsetzte, musste er sich vor dem Schöffengerichts wegen räuberischen Diebstahls verantworten. Er wurde ...

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