Regeln für Leihmutter-Tourismus
BGH erleichtert Elternschaft mit Kindern von ausländischen Ersatzmüttern / Schwules Paar kann Kind anerkennen lassen.
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KARLSRUHE. Zwei Berliner Schwule können gemeinsam Eltern eines Kindes werden, das in den USA von einer Leihmutter geboren wurde. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzbeschluss entschieden. Das Urteil gilt auch für Hetero-Paare.
Die beiden Männer sind 50 und 51 Jahre alt und leben in einer eingetragenen Partnerschaft. Im August 2010 schlossen sie mit einer Frau in Kalifornien einen Leihmuttervertrag. Das Kind wurde im September 2010 mit den ...