Rechtspfleger wird nicht ersetzt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe reagiert auf die Grundbuchamt-Debatte in Schopfheim / Kein Schreiben erhalten.
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SCHOPFHEIM (BZ). Die Versetzung des Schopfheimer Rechtspflegers zum Amtsgericht Villingen-Schwenningen (zentrales Grundbuchamt) löste in der Gemeinderatssitzung am 18. Juni Unmut aus (wir berichteten). Der Rechtspfleger war zur Entlastung von Notar Hans-Jörg Klein seit 2006 an sechs Werktagen pro Monat für Eintragungen in die Grundbücher verantwortlich. Am 25. Juni endete seine Zeit in Schopfheim.
Bürgermeister Nitz hatte in der besagten Sitzung erklärt, dass die Verwaltung von dem Schritt des Oberlandesgerichtes Karlsruhe nicht informiert worden sei. Die Verwaltung, so Nitz, habe sich in einem Schreiben an das Oberlandesgericht nach den Gründen und nach eventuellem Ersatz fürs Notariat erkundigt. Denn das Grundbuchamt Schopfheim werde erst zum 31. ...