"Rechtlich etwas ganz Neues"
Stornierung, Entschädigung, Umbuchung: Wer was zahlen muss, ist nur zum Teil geregelt.
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WIESBADEN (dpa). Der über großen Teilen Europas gesperrte Luftraum stellt Touristen und Reisende vor Probleme. Es geht um Beförderung, offene Hotelrechnungen oder strittige Kostenerstattung. Einige Fragen können Reiserechtler schon heute eindeutig beantworten, über andere werden wohl noch die Gerichte entscheiden müssen.
Muss meine Airline die Mehrkostenfür ein Zugticket tragen?
Jein. Reisende bekommen bei Flügen, die wegen der Asche-Wolke über Europa gestrichen worden sind, nur den Ticketpreis erstattet, wenn sie den Beförderungsvertrag gekündigt haben. Die ...