Account/Login

Rat gibt sich eine Geschäftsordnung

Bahlinger Gemeinderat regelt interne Angelegenheiten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Feuerwehr hat gewählt, in der Geme...alf Sommer für fünf Jahre verpflichtet  | Foto: Markus Zimmermann
Die Feuerwehr hat gewählt, in der Gemeinderatssitzung wurden von Bürgermeister Harald Lotis mit Handschlag der neue Kommandant Gabriel Boos und der wiedergewählte stellvertretende Kommandant Ralf Sommer für fünf Jahre verpflichtet Foto: Markus Zimmermann               

BAHLINGEN. Eine Geschäftsordnung, in der die inneren Angelegenheiten des Rates und ein Modus der Verhandlungsführung geregelt werden, schien den Gemeinderäten und der Bahlinger Verwaltung in der Vergangenheit entbehrlich. Im Krisenjahr 2013 wurde jedoch beschlossen, eine Gemeinderatsgeschäftsordnung zu erarbeiten und damit auch der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Am Montag nun wurde das Regelwerk beschlossen.

Nachdem der Verwaltungsausschuss den von der Verwaltung auf Grundlage eines Musters des Gemeindetags erarbeiteten Entwurf hatte juristisch überprüfen lassen, war die angepasste Version nochmals im Ausschuss ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel