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Unfall auf der B3

Raserprozess: Streit um Zeugenaussage

Der Verteidiger im Emmendinger Raserprozess hat eine Zeugin vor deren Aussage befragt. Darf er das? Ja, sagt ein Rechtsexperte der Uni Freiburg – stellt aber zugleich den Beweiswert für die Verhandlung infrage.  

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Vor dem Schöffengericht in Emmendingen wird der Raserprozess verhandelt.  | Foto: dpa
Vor dem Schöffengericht in Emmendingen wird der Raserprozess verhandelt. Foto: dpa

Von einer "ungeheuren Verfehlung" spricht Staatsanwalt Matthias Rall, Verteidiger Peter Ockenfels von einem "rechtmäßigen Vorgehen": Am vergangenen Verhandlungstag im Raserprozess vor dem Schöffengericht Emmendingen wurde bekannt, dass Ockenfels vorab eine Zeugin befragt hat – in Anwesenheit des Angeklagten, ihres Ex-Freundes. Ralls Vorwurf: Die Zeugin könnte beeinflusst worden sein. Der Verteidiger bestreitet das: "Ich habe sie auf ihre Wahrheitspflicht und die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage hingewiesen."

"Es gibt kein Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft und der Polizei", sagt Klaus Malek, Vorsitzender der Vereinigung der Baden-Württembergischen Strafverteidiger. Und auch Walter Perron, Professor für Strafrecht an der Universität Freiburg, stellt klar: "Es ist dem Verteidiger nicht ...

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