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Interview mit Juraprofessor Walter Perron

Raserprozess: "Die Hürden für den Nachweis eines Vorsatzes sind hoch"

Patrik Müller
  • So, 21. April 2013, 17:49 Uhr
    Kreis Emmendingen

     

Vor der Schwurgerichtskammer in Freiburg beginnt der Prozess um den schweren Unfall auf der B3 bei Denzlingen im Januar 2012 neu. Ein Interview mit Juraprofessor Walter Perron über die Knackpunkte des Verfahrens.

Beweisstück 24-2: Eine Leitplanke am Unfallort in der Nähe von Denzlingen   | Foto: Dominic Rock/Michael Bamberger
Beweisstück 24-2: Eine Leitplanke am Unfallort in der Nähe von Denzlingen Foto: Dominic Rock/Michael Bamberger
Der Fall wird neu aufgerollt – zunächst wurde er vor dem Emmendinger Amtsgericht verhandelt. Der Prozess vor dem Landgericht beginnt am Montag, 22. April, um 8.30 Uhr.
BZ: Herr Professor Perron, beim Prozess wird es auch darum gehen, ob der Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Wie unterscheidet man das?
Walter Perron: Beim sogenannten bedingten Vorsatz muss der Angeklagte damit gerechnet haben, dass sein Handeln für einen anderen Menschen tödlich ausgehen kann. Dass er sich ...

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