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"Raketen sind kein Spielzeug"

Von heute an können für drei Tage wieder Neujahrsböller und -knaller gekauft werden / Höchste Vorsicht ist geboten.  

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Häufig wird mit einer brennende Zigare...(BAM) sind in Deutschland zugelassen.   | Foto: dpa
Häufig wird mit einer brennende Zigarette ein Feuerwerkskörper gezündet. Dabei ist Vorsicht geboten. Achten sollte man auch darauf, dass der Böller eine BAM-Prüfnummer hat. Nur Böller mit der Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) sind in Deutschland zugelassen. Foto: dpa

ORTENAU (BZ). Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Der Verkauf dieser pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II ist in diesem Jahr von heute, Mittwoch, bis einschließlich übermorgen, Freitag, 31. Dezember, erlaubt. Gezündet werden dürfen die Artikel allerdings nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Da die Silvestertradition auch Gefahren in sich birgt, warnt das Amt für Gewebeaufsicht im Landratsamt vor dem unsachgemäßen Umgang .

Vorsicht ist bereits bei Kauf und Verkauf angesagt, erklärt Matthias Konrad vom Amt für Gewerbeaufsicht: "Wer Raketen und Böller der Klasse II an Kinder und Jugendliche ...

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