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Qualitätszirkel am Krankenbett

Freiburgs Kliniken machen sich mit dem Gedanken des Qualitätsmanagements nur zögerlich vertraut / 2003 wird es Gesetz.  

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Im Jahr 2003 soll es gesetzlich vorgeschriebene Fallpauschalen für die Krankenhäuser geben. Liegezeit und Art der Behandlung spielen dann für die Vergütung keine Rolle mehr. Ebenfalls 2003 wird Qualitätsmanagement (QM) zur Pflicht. In Freiburg betreiben die Krankenhäuser verschiedene Formen von QM. Alle fühlen sich für den härter werdenden Wettbewerb gut gerüstet und interessieren sich für die neue Gesetzeslage nur bedingt.

Skeptiker befürchten, dass durch die neuen Fallpauschalen die Kliniken der Verlockung erliegen könnten, Patienten früher nach Hause zu schicken und manche Therapiemöglichkeit ungenutzt zu lassen. Um dies zu unterbinden, wird im Sozialgesetzbuch spätestens von 2003 an Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.
"Diese Gefahr gibt es immer, wenn eine neue ...

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