Staufener Missbrauchsfall

Psychiatrischer Gutachter sieht bei Berrin T. kaum eine Rückfallgefahr

Der psychiatrische Gutachter im Staufener Missbrauchsprozess spricht sich am achten Verhandlungstag im Ergebnis eher gegen eine Sicherungsverwahrung von Berrin T. aus. Christian L. hingegen attestiert er ein hohes Rückfallrisiko und psychopathische Züge.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Berrin T. wird am ersten Prozesstag von Justizbeamten weggeführt.  | Foto: dpa
1/7
Berrin T. wird am ersten Prozesstag von Justizbeamten weggeführt. Foto: dpa
Die Hauptanklage im Staufener Missbrauchsprozess
Christian L. und Berrin T. sollen den heute zehnjährigen Sohn von Berrin T. und ein dreijähriges Mädchen missbraucht haben und den Jungen gegen Geld weiteren Männern zum Missbrauch überlassen haben. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall ist die vierte gerichtliche Aufarbeitung des Falls. Drei Männer, die das Kind missbraucht haben, wurden bereits verurteilt: Markus K. aus dem Breisgau zu zehn Jahren Haft und Sicherungsverwahrung; der Bundeswehrsoldat Knut S. aus dem Elsass zu acht Jahren Haft und der Schweizer Jürgen W. zu neun Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Gegen einen vierten Mann, Javier G.-D. aus Spanien, wurde bereits Anklage erhoben. Ein 44-Jähriger aus Norddeutschland, der das Kind missbrauchen und töten wollte, wurde in Karlsruhe zu acht Jahren Haft verurteilt.
Der Prozess wird am kommenden Freitag, 13. Juli 2018, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann beginnen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – die Schlussvorträge.
Referat von Gutachter Pleines zu den Folgen der Erfahrungen sexuellen Missbrauchs für Betroffene
17.15 Uhr: Im Anschluss an die beiden Gutachten spricht der Gutachter auf Bitte der Kammer noch einmal ganz allgemein über die Folgen eines sexuellen Missbrauchs für Kinder. "Es geht hier nicht um eine Einschätzung [des Jungen]", sagt Gutachter Pleines. Wie es dem Kind einmal gehen werde, dafür gäbe es keine einfachen Vorhersagemodelle: Zu unterschiedlich seien Lebensbedingungen und Konstitution von Betroffenen.
Allgemeine Erkenntnisse gäbe es trotzdem, so Pleines, und fasst als Leitsatz zusammen: Chronische Missbrauchserfahrungen wirken persönlichkeitsprägend und können die seelische und körperliche Gesundheit eines Betroffenen langfristig beeinträchtigen.
Für die Entwicklung des kindlichen Selbst seien wechselseitige Beziehungen besonders wichtig. Deren Grundlage sei das Respektieren der körperlichen und psychischen Integrität eines Kindes. Körperliche, psychische und sexuelle Gewalt würden diese Beziehung nachhaltig verletzen. Negative Kindheitserfahrungen und -bedingungen könnten sich daher nachhaltig und langfristig auswirken. Die Erfahrungen könnten nicht einfach abgeschüttelt werden, sie prägten sich auch körperlich in die neurobiologische Struktur ein.
Einige Kriterien würden auf schwerere Folgen von Missbrauch deuten, zum Beispiel: Dauer, Intensität und Bedrohlichkeit des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel