Betreten verboten: Für 19 Ultras wurden 2014 Innenstadt, Bahnhof und Stadion zur Tabuzone erklärt. Einige klagten dagegen. Im Prozess spielt auch eine Prügelei in einem Elsässer Wald eine Rolle.
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Um Straftaten in der Ultra-Szene zu verhindern, hatte die Stadt Freiburg 2014 gegen 19 Ultras ein an Spieltagen gültiges Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Freiburger Osten rund ums Stadion und für die Altstadt samt Bahnhofsbereich verhängt. Gegen die Verbote gab es Klagen, zwei davon verhandelte am Freitag das ...