Europäischer Gerichtshof
Produktprüfer haften nicht für Brustimplantate
Der TÜV Rheinland muss im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate den betroffenen Frauen vermutlich keinen Schadensersatz bezahlen. Wie der Europäische Gerichtshof jetzt feststellte, bestand für den Kontrolleur keine generelle Pflicht zu unangemeldeten Kontrollen. Ansonsten ist das EuGH-Urteil aber durchaus patientenfreundlich.
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