Bundesverfassungsgericht
Privatisierung der Psychiatrie für Straftäter ist erlaubt
Die Betreuung psychisch kranker Straftäter muss nicht zwingend von Beamten übernommen werden. Das entschied am Mittwoch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Do, 19. Jan 2012, 7:30 Uhr
Deutschland
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