Bewertung samt Musterbrief

Post- und Paketärger: Online-Tool unterstützt Betroffene

Wissen Sie, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie ein Problem mit einer Postsendung haben? Ein Werkzeug der Verbraucherzentralen kann ihnen ansonsten gute Hilfestellung bieten.  

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Ärger mit der Post oder einem and...rüche geltend machen können.  | Foto: Rainer Jensen/dpa-tmn
Ärger mit der Post oder einem anderen Zustelldienst? Dann kann ein Tool der Verbraucherzentralen eine erste rechtliche Einschätzung geben, ob Betroffene Ansprüche geltend machen können. Foto: Rainer Jensen/dpa-tmn

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Berlin (dpa/tmn) - Ist Ihr Brief schon ewig unterwegs oder will ein Paket einfach nicht ankommen? Dann sind Sie mit diesem Ärger nicht alleine. Im vergangenen Jahr hat die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur mehr als 4.100 Beschwerden erhalten - das sind rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr. 

Für Betroffene ist jeder Einzelfall ärgerlich. Aber nicht immer ist ein Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur die beste Option, um zu seinem Recht (oder seiner verloren gegangenen Sendung) zu gelangen. 

Hat eine Beschwerde Sinn? Webseite gibt Auskunft

Die Verbraucherzentralen halten auf ihrer Website ein Tool bereit, das Betroffenen bei Post- und Paketärger eine erste rechtliche Einschätzung dazu gibt, ob sie im jeweiligen Fall Ansprüche geltend machen und wie und wo sie diese durchsetzen können.

Betroffene müssen dafür lediglich einige Fragen zum Sachverhalt beantworten. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit, sich einen Musterbrief erstellen zu lassen, den sie für den Kontakt zur zuständigen Stelle nutzen können. Zudem können sie sich direkt an deren Beschwerdezentrale weiterleiten lassen.

© dpa‍-infocom, dpa:250131‍-930‍-361657/2

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