Die Post muss NPD-Zeitungen an alle Haushalte verteilen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Geklagt hatte die sächsische Landtagsfraktion der NPD.
2 min
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Frei Haus: Briefträger der Deutschen Post AG müssen Mitteilungsblätter der NPD verteilen. Das Unternehmen kann das nicht ablehnen, entschied der BGH in Karlsruhe. Foto: dapd
Konkret ging es um ein Mitteilungsblatt der sächsischen NPD-Landtagsfraktion namens "Klartext", das alle paar Wochen erscheint. Auf nur vier Seiten finden ...