Verfassung

Popularklage gegen bayerisches Bundeswehrgesetz

Schon bei der Präsentation des bayerischen Bundeswehrgesetzes hagelte es Kritik. Verabschiedet wurde es trotzdem. Nun muss das Bayerische Verfassungsgericht entscheiden, ob es dabei bleiben kann.  

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Ein Jugendoffizier spricht in einer Schule über politische Bildung (Archivbild) Foto: Pia Bayer/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

München (dpa/lby) - Mit einer Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats wollen Kritiker das umstrittene bayerische Bundeswehrgesetz zu Fall bringen. Ihnen stößt besonders das Kooperationsgebot sauer auf, wonach die Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen und in Fragen der nationalen Sicherheit sogar müssen. Auch der erleichterte Zugang der Bundeswehr zu den Schulen verstößt nach Ansicht der Klagenden gegen die bayerische Verfassung.

"Getragen von der vom Bundeskanzler ausgerufenen "Zeitenwende" stellt das Gesetz einen populistischen Akt der Staatsregierung dar, der die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte an den Schulen sowie die Wissenschaftsfreiheit an den Universitäten im bedenklichen Maße einschränkt", sagte die GEW-Landesvorsitzende, Martina Borgendale. Die Bildungsgewerkschaft und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen haben die Federführung bei der von rund 200 Verbänden, Vereinen und Einzelpersonen getragenen Klage inne, die im Laufe des Mittwochs offiziell eingereicht werden sollte.

© dpa‍-infocom, dpa:250205‍-930‍-366036/1

Schlagworte: Martina Borgendale
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