Impfpflicht in der Pflege

Pflegeheimbetreiber in Lahr und Umland befürchten noch größere Personalnot

BZ-Plus Viele Betreiber von Pflegeeinrichtungen hätten sich statt der einrichtungsbezogenen eine allgemeine Impfpflicht gewünscht. Einer befürchtet, zehn Prozent der Mitarbeiter zu verlieren.  2 min

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Beschäftigte in der Pflege müssen bis ...n, dass sie geimpft oder genesen sind.  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Beschäftigte in der Pflege müssen bis 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Foto: Marijan Murat (dpa)
Während die Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht andauert, ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossene Sache. Bis zum 15. März müssen dort Beschäftigte nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind – oder dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Wie trifft das die Einrichtungen der Region?
Befürchtung, zehn Prozent ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Jonas Kenk, Kaspar Pfister, Mirko Poetzsch

Weitere Artikel