Pflegeheimbetreiber in Lahr und Umland befürchten noch größere Personalnot
Viele Betreiber von Pflegeeinrichtungen hätten sich statt der einrichtungsbezogenen eine allgemeine Impfpflicht gewünscht. Einer befürchtet, zehn Prozent der Mitarbeiter zu verlieren.
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Beschäftigte in der Pflege müssen bis 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Foto: Marijan Murat (dpa)
Während die Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht andauert, ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossene Sache. Bis zum 15. März müssen dort Beschäftigte nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind – oder dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Wie trifft das die Einrichtungen der Region?
Befürchtung, zehn Prozent ...