BZ-Interview

Pferdeschänder: Staatsanwalt Maier über Stallwachen und Selbstjustiz

Die neuen Fälle von Pferdeschändung beunruhigen die Region. Einige Pferdehalter organisieren Stallwachen oder engagieren Sicherheitsdienste. Was dürfen die – und was nicht? Die BZ hat bei Staatsanwalt Wolfgang Maier nachgefragt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Staatsanwalt Wolfgang Maier  | Foto: Ingo Schneider
Staatsanwalt Wolfgang Maier Foto: Ingo Schneider
BZ: Herr Maier, was müssen Pferdehalter und Reiter beachten, wenn sie Stallwache halten?
Maier: Zunächst muss ich davor warnen, Selbstjustiz zu verüben. Wir leben in einem Rechtsstaat, für die Strafverfolgung sind die Staatsanwaltschaft und Polizei zuständig. Es bleibt natürlich jedem unbenommen, sich zu schützen – Eingriffe in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Wolfgang Maier

Weitere Artikel