Verfassungswidrig
Pauschales Kopftuchverbot gestoppt
Künftig sind Verbote für Pädagogen nur noch möglich, wenn es konkrete Probleme gibt, entschied das Bundesverfassungsgericht.
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KARLSRUHE. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Das Urteil hat aber auch Auswirkungen auf andere Bundesländer, insbesondere Baden-Württemberg.
Eine der Klägerinnen arbeitete als Lehrerin für muttersprachlichen türkischen Unterricht. Als 2005 im nordrhein-westfälischen Schulgesetz ein faktisches Kopftuchverbot eingeführt wurde, weigerte sie sich, auf das Tuch zu verzichten. Als ...