Verfassungswidrig

Pauschales Kopftuchverbot gestoppt

Künftig sind Verbote für Pädagogen nur noch möglich, wenn es konkrete Probleme gibt, entschied das Bundesverfassungsgericht.  

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Lehrerin – und Kopftuchträgerin: Fereshta Ludin    | Foto: dpa
Lehrerin – und Kopftuchträgerin: Fereshta Ludin Foto: dpa

KARLSRUHE. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Das Urteil hat aber auch Auswirkungen auf andere Bundesländer, insbesondere Baden-Württemberg.

Eine der Klägerinnen arbeitete als Lehrerin für muttersprachlichen türkischen Unterricht. Als 2005 im nordrhein-westfälischen Schulgesetz ein faktisches Kopftuchverbot eingeführt wurde, weigerte sie sich, auf das Tuch zu verzichten. Als ...

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Schlagworte: Andreas Stoch, Fereshta Ludin

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