Parkscheibe vergessen - Knöllchen trotz Behindertenausweis
Weil sie beim Einkauf in den Westarkaden nicht zusätzlich eine Parkscheibe ins Auto legte, sollte ein Familie Bußgeld zahlen.
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Gelten auf Behindertenparkplätzen die gleichen Regeln wie auf allen anderen? Ja, sagen die Betreiber des Westarkaden-Parkhauses und brummten einer Familie mit behindertem Kind ein Bußgeld auf. Der Grund: Ein Behindertenausweis gelte nicht als Parkscheibe. Rein rechtlich ist das korrekt. Die Besser Parken GmbH verspricht nun trotzdem Kulanz – wohl auch aus Angst vor einem Imageverlust.
Für Katharina Merck und ihre Familie war es der erste Besuch in den Westarkaden – und wohl auch der letzte. "Wir haben ein schwerbehindertes Kind und deshalb einen entsprechenden Ausweis", erzählt die 35-jährige Schopfheimerin. "Also haben ...