Ortenauer Jurist geht gegen Tempo-30-Testlauf in Offenburg vor
Offenburg hat testweise Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen eingeführt. Ein Ortenauer Anwalt hält den Testlauf für rechtswidrig und hat Widerspruch eingelegt. Die Stadt sieht sich im Recht.
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Der vor einer Woche von der Stadt gestartete Tempo-30-Testlauf an vielbefahrenen Offenburger Hauptverkehrsadern ist aus Sicht eines Ortenauer Anwalts rechtswidrig. Der Jurist hat deshalb bei der Stadt Widerspruch eingelegt. Die Verwaltung hält dagegen: Sie habe den Versuch mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt, eine Rechtsgrundlage sei vorhanden. Welche das ist, wird nicht benannt. Das Regierungspräsidium Freiburg kündigt auf BZ-Anfrage für diesen Donnerstag eine Einschätzung zu ...