Ortenauer Brücken mit Sicherheitsvorkehrungen

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Bei folgenden Brücken im Ortenaukreis wird nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg ein Abstandsgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet:
  • Brücke im Zuge der B 28 über die Kinzig bei Kehl
  • Brücke im Zuge der L 87 über die B 3 bei Achern
  • Brücke im Zuge der L 87 über die Bahn und einen Wirtschaftsweg bei Kappelrodeck
  • Brücke im Zuge der L 99 über die B 33 bei Gengenbach
  • Brücke im Zuge der L 91 über die Kinzig bei Willstätt
  • Brücke im Zuge der L 96 über die Wolf bei Oberwolfach
  • Brücke im Zuge der L 103 über die Elz bei Kappel-Grafenhausen
Bei folgenden Brücken ist laut Regierungspräsidium zusätzlich eine Einengung und eine Tonnagebegrenzung notwendig:
  • Brücke im Zuge der L 91 über die Alte Kinzig bei Willstätt, (24 t, örtliche Umleitung)
  • Brücke im Zuge der L 118 über die Rheintalbahn bei Friesenheim (30 Tonnen, Umleitung über Lahr)
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