Ohne Zeugen kein Nachweis für Straftat
Gericht stellt Verfahren ein.
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KENZINGEN. Es gab eine Anklage, es gab vier Zeugen, und damit kam es zur Verhandlung am Amtsgericht Kenzingen. Misshandlung von Schutzbefohlenen, lautete die Anklage, und dafür kamen Funk und Printmedien in den Gerichtssaal. Dort erlebten sie das zügige Ende des Verfahrens.
Angeklagt war ein 46 Jahre alter vierfacher Familienvater, der seinen ältesten Sohn seit dem Alter von sieben Jahren immer wieder ...