Offenburger Corona-Demonstrant mit Maske wird nicht bestraft
Ein 45-Jähriger soll bei einer Anti-Corona-Kundgebung gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. Weil das Gericht die Schuld als gering einstuft, wird das Verfahren eingestellt.
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Ein 45-jähriger Mann aus Offenburg hat im Mai bei einer Anti-Corona-Kundgebung eine so genannte "Anonymous"-Maske getragen. Eine derartige Vollvermummung des Gesichtes ist bei Demonstrationen normalerweise verboten. Das Amtsgericht stellte am Mittwoch ein Verfahren gegen den Mann ein, die Schuld ...