Obergrenze für Sozialmiete
Ein von Neuenburg in Auftrag gegebenes Gutachten lässt Vergleiche der ortsüblichen Mieten zu.
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NEUENBURG AM RHEIN. Dank öffentlicher Förderung günstig gebaute Wohnungen dürfen für ihre Mieter nicht teurer sein als normaler Wohnraum. Dies gilt im ganzen Land und damit auch in Neuenburg. Hier hat die Stadt ein Gutachten erstellen lassen, um die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln zu können. Nur so lässt sich feststellen, ob soziale Mieten unter den Durchschnittsmieten liegen. Mit diesem Vorgehen nimmt Neuenburg laut der Stadtverwaltung in der Region eine Vorreiterrolle ein. Das Gutachten wurde jetzt in einer Gemeinderatssitzung präsentiert.
Neuenburg sei die erste Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, die ein solches Gutachten in Auftrag gegeben habe, erklärte Bürgermeister Joachim Schuster. Indes kam nicht Neuenburg auf die Idee, Vergleichsmieten ermitteln zu lassen, sondern das Land Baden-Württemberg. Das ...