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Für Kinder, die keinen Nachweis vorlegen können, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot in den Kindertageseinrichtungen. Foto: Stadt Lahr
(BZ). Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises hat am Montag für Kindertageseinrichtungen eine Allgemeinverfügung erlassen, die zweimal wöchentlich Tests für Kinder ab drei Jahren verpflichtend vorschreibt. Die Testpflicht gilt ...