Account/Login

Nur die Alkoholfahrt wird geahndet

BZ-Plus Amtsgericht Emmendingen fällt Urteil wegen Trunkenheit am Steuer / Schuldhafte Verletzung eines Polizisten nicht nachweisbar.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hoher Alkoholgenuss des Fahrers  hob d...uf, so die Gutachterin (Symbolbild).    | Foto: Jens Büttner
Hoher Alkoholgenuss des Fahrers hob dessen „Steuerfähigkeit“ eines Kraftfahrzeugs auf, so die Gutachterin (Symbolbild). Foto: Jens Büttner

. Gleich einer Reihe von Tatvorwürfen – von Trunkenheit im Verkehr bis zur gefährlichen Körperverletzung hatte sich vergangenen Montag ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht in Emmendingen zu stellen. Er hatte sich im November 2019 unter anderem mit seinem Fahrzeug in Waldkirch der Kontrolle durch Einsatzkräfte entzogen und dabei einen Beamten verletzt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Fünfgeld verurteilte ihn wegen Führens eines Fahrzeugs in vorsätzlichem Vollrausch und setzte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung aus.

Alles war gut, bis die Zigaretten ausgingen. An diesem Abend im November wollten der Angeklagte und seine langjährige Partnerin mit einem Freund und einer Freundin im Elztal den Geburtstag ihrer Hunde feiern. Während es für die Hunde eine "Torte mit Würstchen" gab und die "Mädels" für den "kroatischen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel