Tagesspiegel
Noch mehr Abmahnungen
Bundesgerichtshof blamiert Politik / Unbeschränkte Auskunftsansprüche bei Musikpiraterie.
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Das Versprechen der Politik war eindeutig: Nur wenn jemand im "gewerblichen Ausmaß" illegal Musik im Internet anbietet oder herunterlädt, müssen ihn die Internetfirmen auf Anfrage verpfeifen. Der BGH hat nun aber festgestellt, dass es darauf nicht ankommt. Schon ein einzelner illegal angebotener Song genüge, so die Richter.
Seit 2008 können Musikfirmen direkt bei der Deutschen Telekom und anderen Internetfirmen nachfragen, wer illegal Musik in Tauschbörsen anbietet und nachfragt. Die Gesetzesänderung ...