Niedrigwasser: Landkreis Emmendingen verbietet Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Der Landkreis Emmendingen hat wegen der Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab sofort ist es verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen.  

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Niedrigwasser herrscht nicht nur wie hier in der Elz bei Emmendingen.  | Foto: Landratsamt Emmendingen
Niedrigwasser herrscht nicht nur wie hier in der Elz bei Emmendingen. Foto: Landratsamt Emmendingen
Sie war in den vergangenen Tagen bereits angekündigt, nun wird sie umgesetzt: Am 16. Juni hat das Landratsamt Emmendingen die Allgemeinverfügung erlassen, nach der es ab sofort untersagt ist, Wasser aus den oberirdischen Gewässern des Landkreises zu entnehmen. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemeldung. Die Verfügung untersagt den Gemeingebrauch, also das jedem zustehende Recht, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer in einem bestimmten Umfang ohne behördliche Erlaubnis zu nutzen. Einzig der Rhein ist davon ausgenommen. Der Grund liegt im Niedrigwasser, das in Folge der langen und trockenen Witterung nun eingetreten ist.

Das Verbot gilt für die Beregnung in der Landwirtschaft wie auch für die Bewässerung von Sportplätzen aus eigenen Grundwasserbrunnen. Zudem ist es laut Pressemitteilung des Landratsamtes untersagt, Wasser mit Eimern, Gießkannen oder anderen Gefäßen aus den Gewässern zu schöpfen. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh.

Einschränkungen für den Sportplatzbetrieb

Für die Beregnung aus Grundwasserbrunnen gelten ebenfalls Einschränkungen: Sportplätze und -anlagen dürfen zwischen 12 und 18 Uhr nicht bewässert werden, da während dieser Zeit das Wasser am stärksten verdunstet. Eine Ausnahme gibt es nur während Turnieren und Wettkämpfen. Allerdings wird auch da nur eine Bewässerung für wenige Minuten geduldet.

Auch für landwirtschaftliche Flächen mit Grundwasserbrunnen gilt das Bewässerungsverbot zwischen 12 und 18 Uhr. Ausnahmen sind die Tröpfchenbewässerung für Kulturen sowie die klimatisierende Bewässerung von Erdbeerneupflanzungen während der Anwachsphase. Entnahmeverbot und Beregnungsvorschriften gelten zunächst bis zum 31. Juli, können aber bei anhaltender Trockenheit verlängert werden. Damit geschützt werden Pflanzen und Tiere in den Gewässern. Hohe Temperaturen und lange Sonneneinstrahlung erwärmen die Gewässer stark, was zu geringem Sauerstoffgehalt führt. Davon betroffen sind Fische weitere im Gewässer lebende Tiere und Pflanzen. Ohne Allgemeinverfügung würde sich zudem die Selbstreinigungskraft der Gewässer stark verschlechtern.
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