Nicht immer muss ein Umzug sein
Das Bundessozialgericht präzisiert, wann die Wohnung von Empfängern des Arbeitslosengeldes II angemessen ist.
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KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) hat gestern die ersten Zweifelsfragen der Hartz-IV-Gesetzgebung geklärt. Bundesweit sind bei den Sozialgerichten rund 60 000 Klagen eingegangen, die sich auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu Alg II beziehen. Die wichtigsten Urteile im Überblick:
Angemessene Mietwohnung: Hartz- IV-Berechtigte erhalten neben dem Arbeitslosengeld II (345 Euro pro Monat) vom Staat auch die Mietkosten für eine Wohnung in "angemessener Größe" erstattet. ...