Urteil des EuGH
Nicht genommene Urlaubstage von Arbeitnehmern verfallen nicht automatisch
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Die Entscheidung betrifft den Verfall von Urlaubstagen. Nach dem Tod des Beschäftigten gehen Ansprüche zudem auf die Erben über.
Christian Rath & dpa
Di, 6. Nov 2018, 19:20 Uhr
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