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Die untere Verkehrsbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat aufgrund der Unübersichtlichkeit in der Langgasse in Merdingen ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot auf der Strecke zwischen Rathaus und Abzweigung Löschgraben angeordnet. Seit Jahren war in der Langgasse eine Zunahme von parkenden Fahrzeugen zu beobachten gewesen, häufig auch an unübersichtlichen Stellen und gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Situation habe sich seit der Sperrung der K 4929 im Zuge der Sanierung in Richtung Waltershofen noch zugespitzt, so dass es zunehmend zu gefährlichen Situationen gekommen sei. Aufgrund der regelmäßigen Beschwerden über das rücksichtslose und verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen hat die Gemeindeverwaltung beim Landratsamt eine Neuregelung beantragt.
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