Neue Lebensmittelinformationsverordnung: EU beschließt an der Realität vorbei
Schluss mit unleserlichen Zutatenlisten: Ab sofort gilt die Lebensmittelinformationsverordnung der EU.
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LÖRRACH. Gastronomen, Bäcker, Metzger, Händler auf dem Wochenmarkt, Fastfood-Läden, Schulköche – für sie alle gilt ab dem 13. Dezember die europäische Lebensmittelverordnung (LMIV). Ist sie Segen oder Fluch? Verbraucherschützer und Gesetzgeber sagen, dass die Betriebe genügend Zeit zur Umstellung hatten – die sehen das anders. Wie haben sich die Lörracher auf die LMIV eingestellt? Was verlangt der Gesetzgeber? Wir haben uns umgehört.
Was ist neu?Die 2011 beschlossene europäische Lebensmittelinformationsverordnung soll die bisherigen deutschen Regelungen ablösen. Die Betriebe mussten ihre Produkte schon vorher kennzeichnen und die Zutaten angeben. Neu ist eine Mindestschriftgröße, nach der das kleine "x" mindestens 1,2 mm hoch sein muss. Mit der neuen Verordnung müssen nun auch die 14 Hauptallergene wie Gluten, Nüsse, und Sellerie auf den ersten Blick ...