Neue EU-Verordnung beschäftigt Metzgereien
Obermeister Wolfgang Dürr: Umfassende Informationen sind notwendig / Dr. Klaus Reuther informiert über "Hygienepaket" / EU-Zulassung für alle Schlachthäuser.
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ÜHLINGEN-BIRKENDORF. Am 1. Januar 2006 tritt das "Hygienepaket", bestehend aus drei neuen EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und zu Veteriärkontrollen, in Kraft. "Wir müssen uns mit dem Thema intensiv beschäftigen", betonte Wolfgang Dürr , Obermeister der Fleischerinnung Waldshut-Bad Säckingen, im Gespräch mit der Badischen Zeitung. Auch kleine kommunale Schlachthäuser, wie beispielsweise in Brenden, müssen in registrierte EU-Betriebsstätten umgewandelt werden.
In der Tat: Zum 1. Januar kommt das neue EU-Lebensmittelrecht zur Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt entfällt insbesondere im Fleischbereich die Unterscheidung zwischen national registrierten und EG-zugelassenen Betrieben. Auch kleinere Betriebe wie kommunale Schlachthäuser benötigen eine spezielle Zulassung mit EU-Nummer. Ausgenommen sind ...