Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Das Finanzamt Offenburg hat der Polizei Anfang Januar mitgeteilt, dass bei ihm ein gefälschter Steuerbescheid als Rücksendung eingangen ist. Mitarbeiter des Finanzamtes stellten fest, dass es sich bei dem Steuerbescheid um eine Totalfälschung handelt. Der Aufbau des Bescheides und das verwendete Papier entsprachen nicht dem Original. Außerdem wurde eine falsche Bankverbindung verwendet. Offensichtlich wurden Bürgerinnen und Bürger in betrügerischer Absicht von bislang Unbekannten angeschrieben, um Geldforderungen auf ein Konto zu überweisen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin: Im Zweifelsfall bezüglich der Echtheit eines Steuerbescheides, vor der Geldüberweisung Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Ziehen Sie dazu nach Möglichkeit einen Steuerbescheid aus dem Vorjahr zum Vergleich heran. Wurde Ihre persönliche Identifikationsnummer und Ihre Steuernummer zutreffend aufgeführt? Ihre persönliche Identifikationsnummer bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch zum Beispiel einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes. Die im Briefkopf angegebene Absenderangabe "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" zum Beispiel ist falsch. Absender eines Steuerbescheids ist immer das zuständige Finanzamt. Die gefälschten Steuerbescheide weisen darüber hinaus häufig Unrichtigkeiten im äußeren Erscheinungsbild auf zum Beispiel Schreibfehler, falsche Landeswappen oder Bundesadler.
Kommentare
Kommentarbereich ist geschlossen.