Nachtflugverbot bestätigt
EU-Gericht: Deutschland durfte zum Schutz des Schwarzwaldes Anflug auf Zürich reglementieren.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LUXEMBURG/STUTTGART (dpa). Das deutsche Nachtflugverbot für den Schweizer Flughafen Zürich kann nach einem Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg bestehen bleiben. Es wies damit eine Klage der Schweiz ab.
Die Richter der ersten Instanz des Gerichts entschieden, die deutschen Maßnahmen gegen den Fluglärm seien dem Zweck angemessen und widersprächen nicht ...