Nachlass für den Nachwuchs
Macht bei 50 000 Euro eine Stiftung Sinn oder nicht? Über diese Frage musste der Auggener Gemeinderat entscheiden.
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AUGGEN. Die Gemeinde Auggen wurde im Testament eines Bürgers großzügig bedacht. Das Erbe von 50 000 Euro muss im Sinne des Verstorbenen zweckbestimmt für die Förderung von Kindern im Vorschulalter verwendet werden. Die Verantwortung für die Verwaltung des Erbes trägt der Gemeinderat. Der sprach sich nach eingehender Diskussion mit knapper Mehrheit gegen die Einrichtung einer Stiftung aus.
Rechnungsamtsleiter Jochen Weber erläuterte, dass die Zweckbestimmung über die Einrichtung einer Stiftung erreicht werden könnte. Das Stiftungsvermögen könne jedoch nicht angetastet werden. Zur Verfügung stünde dann nur die jährliche Zinsausschüttung, die beim derzeit niedrigen Zinsniveau bei maximal 500 ...