Justiz

Mordprozess nach Familienstreit: Urteil gegen Paar erwartet

Die Eltern wollten die gescheiterte Beziehung ihrer Kinder kitten. Doch am Ende ist ein Vater tot. Nun sieht ein Ehepaar seinem Urteil entgegen.  

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Der Angeklagte spricht im Verhandlungssaal mit seinem Anwalt. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Nach dem gewaltsamen Tod eines 63-Jährigen in einem Wald bei Karlsruhe will das Landgericht am Mittwoch (13.00 Uhr) das Urteil gegen die angeklagten Eheleute sprechen. Im Streit um die Trennung ihrer Kinder sollen sie den Schwiegervater ihrer Tochter umgebracht haben.

Die Staatsanwaltschaft hat in dem Mordprozess eine lebenslange Freiheitsstrafe für die beide Deutschen gefordert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dem habe sich der Sohn des Opfers als Nebenkläger angeschlossen. 

Die Verteidigung des 52 Jahre alten Mannes hatte den Angaben nach wegen Totschlags in einem minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt im Dezember die Tat gestanden. Die Verteidigung der 45-jährigen Ehefrau habe auf Freispruch plädiert. 

46 Stiche und Schnitte führen zum Tod

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar vor, das Opfer am 1. Februar 2024 in einem Wald in Pfinztal östlich von Karlsruhe mit Pfefferspray kampfunfähig gemacht zu haben. Dann hätten die beiden den 63-Jährigen mit einem Klappmesser massiv attackiert und durch 46 Stiche und Schnitte getötet. 

Ein Spaziergänger hatte die Leiche entdeckt. Rund zwei Wochen später wurde das verdächtige Ehepaar am Flughafen Straßburg festgenommen. 

Angeklagter: "Ich war wie von Sinnen" 

In einer Erklärung des angeklagten Mannes, die sein Anwalt vor Gericht verlas, bedauerte er die Tat und sagte: "Ich war wie von Sinnen." Er habe den Vater seines Schwiegersohns getötet, weil er von diesem bei einem Treffen im Wald bedroht und angriffen worden sei.

© dpa‍-infocom, dpa:250205‍-930‍-365576/1

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