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Kommentar

Mordaufruf auf Wahlplakat: Dass das legal sein soll, ist ein Unding

BZ-Plus Eine rechtsextremistische Partei darf in Sachsen laut Gericht weiter mit einem Mordaufruf gegen die Grünen Wahlwerbung betreiben. Dabei stecken hinter Der III. Weg gewaltbereite Neonazis.  

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Die Grünen wollen dem Urteil trotzen u...akate aufhängen wie irgendwie möglich.  | Foto: Bodo Schackow (dpa)
Die Grünen wollen dem Urteil trotzen und im sächsischen Zwickau so viele Plakate aufhängen wie irgendwie möglich. Foto: Bodo Schackow (dpa)
Es steht groß auf den Plakaten: "Hängt die Grünen!". Doch das Verwaltungsgericht Chemnitz sieht darin keinen Mordaufruf, sondern zulässigen Wahlkampf. Es soll auf das Kleingedruckte ankommen. Faktisch geht es um die Grenzen ...

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