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Kommentar

Mord kennt keine Verjährung

BZ-Plus Die Haftstrafe für einen früheren KZ-Wachmann, der keine Reue zeigt, ist konsequent, denn Mord verjährt nicht und Unrecht bleibt Unrecht. Das gilt auch für hochbetagte Täter.  

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Die Gedenkstätte auf dem Gelände des e...en Konzentrationslagers Sachsenhausen.  | Foto: Soeren Stache (dpa)
Die Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen. Foto: Soeren Stache (dpa)
Das Landgericht Neuruppin verurteilte am Dienstag einen 101-jährigen ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord. Mehr als 77 Jahre nach den Taten, an denen der Mann ...

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